| Die
Kfz-Haftpflicht für Anhänger und Trailer ist in der
Regel eine Pflichtversicherung. Ein Fahrzeug kann somit nur
angemeldet werden, wenn eine Anhänger-Haftpflicht abgeschlossen
wird.
Eine Ausnahme gibt es bei nichtversicherungspflichtigen
Anhänger für Tiere die Sportzwecken dienen. Jedoch
ist es sehr empfehlenswert die sogenannten Pferde-Anhänger
Haftpflicht zu versichern, da die Prämien für diese Versicherung
sehr gering sind.
Eine Kfz-Kasko-Versicherung kann für einen
Pferdeanhänger auch sinnvoll sein . Man unterscheidet hier
zwischen Vollkasko- und Teilkasko-Versicherung.
Die Teilkaskoversicherung zahlt bei Diebstahlschäden, bei
Glasbruch oder falls Ihr Fahrzeug einen Brandschaden erleidet.
Auch Wildunfälle fallen unter die Teilkasko-Versicherung.
Die Vollkaskoversicherung zahlt zusätzlich auch bei Sachschäden
am Fahrzeug, welche durch Ihr Verschulden zustande kamen.
Bei Neufahrzeugen ist zumindest in den ersten Jahren (je
nach späterem Wertverlust) eine Vollkasko-Versicherung sinnvoll.
Zusätzlich finden Sie hier folgende Informationen
zur
- Wer
ist in der Pferdeanhängerversicherung versichert
?
- Welche Gefahren deckt die Pferdeanhängerversicherung
?
- Deckungserweiterungen der Pferdeanhänger?
- Ein Schaden in der Pferdeanhängerversicherung,
was nun
- Versicherungsbedingungen zur Pferdeanhänger?
- Kündigung einer bestehenden Pferdeanhänger?
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