| Die
Leibesfrucht-Versicherung
Ein Fohlen soll geboren werden. Gerade die Zeit vor und nach
der Geburt ist am Gefährdesten. Sie haben bereits viel Zeit
und Geld investiert und was ist, wenn doch mal etwas passiert.
Mit dieser Versicherung können Sie bereits das Fohlen vor
der Geburt versichern. Auch das erste Jahr nach der Geburt
ist das Pferdchen abgesichert.
Die Versicherung leistet ab dem 7. Trächtigkeitsmonat bis
28 Tage nach der Geburt bei Tod oder Nottötung durch Krankheit
oder Unfall. Ab dem 29. Tag nach der Geburt bis zum vollendeten
1. Lebensjahr entschädigt die Versicherung für Schäden durch
Tod, Nottötung und dauernde Unbrauchbarkeit infolge Krankheit,
Unfall, Brand, Blitzschlag, Raub und Diebstahl.
Die Fohlen-Versicherung (Fohlen, Jährlinge
und 2-jährige)
Auch hier leistet die Versicherung bei Schäden durch Tod,
Nottötung und dauernde Unbrauchbarkeit infolge Krankheit,
Unfall, Brand, Blitzschlag, Raub und Diebstahl
Zusätzlich finden Sie hier folgende Informationen
zur
- Wer
ist in der Fohlenversicherung versichert ?
- Welche Gefahren deckt die Fohlenversicherung ?
- Deckungserweiterungen der Fohlenversicherung?
- Ein Schaden in der Fohlenversicherung, was nun ?
- Versicherungsbedingungen zur Fohlenversicherung?
- Kündigung einer bestehenden Fohlenversicherung?
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