| Sobald ein
Pferd vor eine Kutsche gespannt wird, spricht man von einem
Zugtier. Dieses zusätzliche Risiko als Zugpferd wird gesondert
in Verbindung mit dem Kutschfahrtenrisiko versichert.
Das Kuschfahrtenrisiko kann über eine Pferdehalterhaftpflicht-Versicherung
mit abgesichert werden. Oftmals sind private Kutschfahrten
sogar beitragsfrei eingeschlossen.
Gewerbliche Kutschfahren und Planwagenfahrten
müssen über die Kutschpferdversicherung, Planwagen-Haftpflicht-Versicherung
bzw. Kutschenhaftpflichtversicherung abgesichert
werden.
Was versteht man unter "private Kutschfahrten"?
Das versicherte Reitpferd wird als Zugpferd genutzt. Hierbei
ist der Besitz und Verwendung von einer oder mehrerer Kutschen
zum privaten unentgeltlichen Gebrauch (nicht
gewerblich) versichert, z. B. für eine Sonntagsausfahrt einer
Familie. Die versicherte Kutsche darf max. 6 Fahrgastplätze
zuzüglich Kutscher nicht übersteigen.
Prämien für die Kutschpferd-Versicherung, Kutschen-Haftpflichtversicherung
bzw. Planwagenhaftpflicht-Versicherung finden Sie im Angebotsvergleich.
Zusätzlich finden Sie hier folgende Informationen
zur
- Wer
ist in der Kutschenhaftpflicht versichert ?
- Welche Gefahren deckt die Kutschenhaftpflicht?
- Deckungserweiterungen der Kutschenhaftpflicht?
- Ein Schaden in der Kutschenhaftpflicht, was nun ?
- Versicherungsbedingungen zur Kutschenhaftpflicht?
- Kündigung einer bestehenden Kutschenhaftpflicht?
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